Kletterwand |
Man unterscheidet zwischen Vorstiegskletterwänden und Boulderwänden:
Die Mindestbreite pro Route beträgt 1,5 m, bei wettbewerbstauglichen Routen beträgt die Mindestbreite 3,0 m pro Route.
Die Höhe der Kletterwand richtet sich nach den örtlichen Gegebenheiten. Die Mindeststückzahl an Griffen beträgt 10 Stück pro m².
Vorstiegskletterwände werden immer mit Seilsicherung beklettert.
Die Sicherung beim Bouldern erfolgt durch Matten nach der EN 12503.
Die Matten müssen über den gesamten Absprungbereich fugenlos verlegt werden und mindestens 0,3 m dick sein.
Die Mindeststückzahl an Griffen sind 20 Stück pro m².
Im Bereich der Kletterwände muss der Boden mit rutschfestem Material ausgelegt werden.
Die absturzgefährdeten Bauteile wie Unterkonstruktion, Beplankungsplatten und Sicherungspunkte sollten neben der Standardbefestigung auch mit einem zweiten unabhängigen Sicherungssystem gesichert werden. Das gewährleistet einen dauerhaften sicheren Betrieb der Kletterwandanlage.
Durch mehrere Sicherungsketten oder Seilverbindungen im Bereich der schwer zugänglichen Unterkonstruktion können die Lasten, unabhängig vom Regeltragsystem, in die tragende Dachstruktur oder das Mauerwerk abgeleitet werden
Dieses von uns entwickelte und patentierte System verringert den Wartungsaufwand der Kletteranlage erheblich.
Eine Erstabnahme der Kletterwände vor der Inbetriebnahme durch den TÜV ist verpflichtend vorgeschrieben. Ebenso ist eine jährliche Wartung und Überprüfung der Anlage nach Herstellerrichtlinien verpflichtend.
Die Wartungen dürfen nur von befugten Personen durchgeführt werden.