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Kletterwand    

 

überhängende Kletterwand in HagenbergKletterwand mit ausgeklappten BasketballkorbKletterwand mit eingeklappten BasketballkorbKletterwand mit verschiedenen Routen in MittenwaldKletterwand mit Ballfangnetzgerade und überhängende Kletterwand in EchingKletterwandtüre mit Griffen auf der InnenseiteDetail einer Kletterwandtüre

 

 

 

 

 

 

 

Kletterwand

 

Kletterwände müssen grundsätzlich nach EN 12572 ausgebildet werden.

Diese Norm regelt die Anforderungen an die Stabilität, Sicherungspunkte und deren Prüfung.

 

Zu beachten:

 

Sicherheitspunkte: Ab einer Höhe von 3,1 m müssen diese vorhanden sein.

Die maximalen Abstände höher gelegener Sicherungspunkte werden mit Formeln berechnet.

 

Gute Nutzbarkeit der Wände: Dafür sollten die Sicherungspunkte vom Nutzer oder Routenbauer variiert werden können.

In der Wandstruktur sind dafür ausreichend bemessene Befestigungspunkte vorzusehen.

Ab einer Höhe von 2,2 m sollte der Abstand der Befestigungsmöglichkeiten im Raster von 0,4/0,4 m möglich sein.

Gewinde der Sicherungspunkte: mindestens M 12.

 

Befestigung der Sicherungspunkte: Verwendet werden dürfen nur zugelassene Beschläge mit gerundeten Kanten.

 

Befestigung der Kletterwandgriffe: Im Abstand von etwa 0,15/0,15 m sollten mindestens M 10 Befestigungsmuffen eingearbeitet werden.

Für die Befestigungspunkte müssen die Muffen von der Rückseite verschraubt ausgebildet werden. Werden sie nur von der Rückseite eingeschlagen können sich die Muffen bei unsachgemäßer Montage lösen und in den Wandhohlraum abfallen.

 

Schürfverletzungen vermeiden: Die Korngröße der Besandung an der Kletterwandoberfläche darf 0,25 mm DM nicht überschreiten um Schürfverletzungen zu vermeiden. Um den Abrieb zu reduzieren muss die besandete Oberfläche mit einer zusätzlichen Deckbeschichtung fixiert werden.

 

 

Licht:

 

Es ist besonders darauf zu achten, dass die überhängenden Wandteile ausreichend beleuchtet sind.

Für eine Trainingsanlage muss die Beleuchtung mindestens 150 lx haben, für eine Wettkampfanlage muss die Beleuchtung 250 lx betragen.

 


Sicherung in Sporthallen:

 

Kletterwände müssen auf eine Höhe von mindestens 2,0 m gesichert werden, wenn diese in Sporthallen für Allgemeinsport eingebaut werden.

 

Ausführungen:

 

Drehtüren: bei Anlagen bis zu 5,0 m Breite vor der Kletterwandfläche.

 

Hubtüren: bis zu 4,5 m Breite vor Boulderwandflächen.

 

Abdeckung mit Niedersprungmatten: Diese müssen mindestens 12 cm dick sein.

Während der Nutzung können diese als zusätzliche Fallsicherung verwendet werden.

 

Wendetüren: an der Frontseite mit Prallwandverkleidung und an der Rückseite mit montierter Kletterwandfläche.

 

Die Kletterwände müssen nach bestimmten Benutzungsordnungen aufgestellt und betrieben werden!


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