Sporthallentüre | Geräteraumtor | Sporthallenfenster |
Türen für Brandabschnitte und die verwendete Prallwandoberfläche müssen den Nachweis der Brandwiderstandsklasse besitzen.
Es ist für den normgerechten Einbau der Brandschutztüren wichtig, die angrenzenden Wand- und Bodenanschlüsse in stabiler F-90 Ausführung herzustellen. Die Sporthallenböden müssen direkt unter der Prallwandbeplankung enden.
Auch mit Verglasung ausgebildet werden, können unsere T-30 Türen.
Aus Sicherheitsgründen müssen die Brandschutzgläser, völlig flächenbündig mit der angrenzenden Prallwand, durch Sicherheitsglas abgesichert werden.
Die Türen müssen in Sporthallen vor die Wandtragekonstruktion gesetzt werden.
Wandanschlüsse mit vorgesetztem Türstock müssen brandschutztechnisch nachgewiesen werden.
Drücker, Schlösser und Türschließer müssen für Brandschutztüren bauaufsichtlich zugelassen sein.
Für Muscheldrückergarnituren ist ein eigener Nachweis erforderlich, dass diese bei bauaufsichtlich zugelassenen Türen eingebaut werden dürfen.
Unsere Brandschutztüren können auch als Rauchschutztüren ausgeführt werden. Dafür müssen die Bodenübergänge eben ausgebildet werden.
Bei der Ausführung der Brandschutztüren als T- 90 Türen ist auf eine ausreichende Befestigungsmöglichkeit der Türen zu achten. Das Türgewicht beträgt ca. 80 kg/m².